Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum  Erlass von Rechtsverordnungen

Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

Artikel 3 – mit dem 2. Bereinigungsgesetz erlassen, (2.BMJBBG k.a.Abk.) am 23.11.2007.

Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen.

Alles was nicht Art. 73, 74 und 75 GG zuzuordnen und Bundesgesetz ist, wurde aufgehoben.

Damit hat man dem gesamten Justizwesen Art. 92 – 104 GG jegliche gesetzliche Befugnis entzogen.

Hierdurch ist es dem – BUND – der – BUNDESREPUBLIK – untersagt, jemals wieder Gesetze oder Verordnungen zu erlassen oder zu vollziehen.

Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).

1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 GG durch das 2 BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich-rechtlichen“ Regelungen.

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Bedeutung:

Nicht ein einziges Gesetz oder Verordnung, das jemals von der Bundesrepublik Deutschland von 1949 bis 1990 und von der Bundesrepublik ab 1990 bis zum heutigen Tag erlassen worden ist, hat irgendeine Rechtskraft.

Das besagt aber auch das Urteil der Firma BVerfG. (Bundes-Verfassungs-Gericht) vom 25.07.2012 – 2 BvE 9/11 alle Gesetze und Rechtsverordnungen seit 1956 sind rechtsungültig und nichtig.

Die Anwendung der Gesetze aus dem 3. Reich war der Bundesrepublik Deutschland schon seit 1947 durch Kontrollratsbeschluss streng verboten.

Die Bundesrepublik Deutschland ist die Weiterführung des 3. Reiches unter neuer Bezeichnung.

Von daher war die Bundesrepublik Deutschland schon seit Gründung 1949 besetzt und hatte lediglich die Erlaubnis, den Auftrag zur Verwaltung ohne hoheitliche Rechte und Befugnisse.

Die Anwendung von Gesetzen des 2. Deutschen Reiches (Kaiserreich) war der BRD verboten.

Durch den Entzug des BGB und der ZPO im Jahr 2006 mit dem 1. Bundes- Bereinigungsgesetz ist weder öffentliches Recht noch privates Recht für die Kollaborateure der BRiD möglich.

Die Tatsache dass der BRiD alle Gesetzesgrundlagen bis rückwirkend 1956 völlig entzogen worden sind, alle „Gesetze und Verordnungen“ wurden bis rückwirkend 1956 aufgehoben und gelöscht, bestätigt, dass die BRD und die nachfolgende BRiD niemals, zu einer Gesetzgebung befugt war.

Sie haben sich zu allem selbst ermächtigt.

Seit 1990 ermächtigen private US- Firmen sich hier selbst.

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