EU-Kommission leitet wegen EZB-Urteil Verfahren gegen Deutschland ein
Verfassungsgerichtsurteile – Das Bundesverfassungsgericht hatte das EZB-Anleihekaufprogramm PSPP in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb leitet die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Die Grünen im Bundestag begrüßen das.
Die EU-Kommission hat wegen des umstrittenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, geht sie „wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts“ gegen Deutschland vor. Dabei gehe es auch um die „Beachtung der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm PSPP in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Kritik der Kommission zu reagieren. Ist die Behörde damit nicht zufrieden, kann sie Berlin nochmals förmlich auffordern, Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachzukommen. Tut Deutschland das nicht, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Prof. Dr. Jörg Meuthen dazu (Fund bei Facebook):
Liebe Leser, gestern wurde eine Meldung publik, deren Sprengkraft von vielen Bürgern gar nicht erkannt werden konnte, weil die meisten Medien die Tragweite dieser Meldung nicht korrekt transportierten.
Im Kern geht es nämlich um die Frage, ob wir überhaupt noch ein souveräner Staat sind, dessen Verfassung gilt, was von unserer Verfassungsgerichtsbarkeit überprüft werden kann, oder ob die EU sich über unsere Verfassung hinwegsetzen kann, uns also vollständig aus Brüssel lenken kann.
Genau das will offensichtlich Merkels enge Vertraute Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission und zugleich Inkarnation der politischen Unfähigkeit.
Unter der Ägide von der Leyens leitet nämlich nun die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, und zwar aufgrund der Tatsache, dass sich das Bundesverfassungsgericht vor ungefähr einem Jahr erdreistete (so scheint man das jedenfalls in Brüssel zu beurteilen), gegen ein hochumstrittenes Anleihekaufprogramm der EZB zu urteilen.
Konkret ging es darum, dass das Bundesverfassungsgericht das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm PSPP zumindest in Teilen als verfassungswidrig einstufte: Es wurde aus Karlsruhe bemängelt, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Die logische Folge war, dass das Verfassungsgericht kompetenzwidrige Beschlüsse feststellte und die EZB aufforderte, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.
Das will man sich in Brüssel aber keinesfalls gefallen lassen: Im Kern geht es daher nun um den finalen Machtkampf, ob die Eurokraten sich stets und ständig über deutsches Recht hinwegsetzen können, ohne dass es noch irgendeine Eingriffsmöglichkeit für uns Deutsche gibt. In Zukunft soll es also nach dem Willen von Brüssel so sein, dass die Feststellung deutscher Verfassungsrichter, dass das Agieren von EU-Institutionen auf EU-Ebene nicht mit geltendem Recht kompatibel ist, nichts mehr zu zählen hat.
Das besonders Perfide daran ist: Zu diesem geltenden Recht gehört natürlich auch das Recht der EU-Verträge, die Deutschland nur deshalb unterzeichnet hat, weil es sich auf die Geltung der entsprechenden Regeln verlassen hat. Wird dann in Zukunft zum Nachteil Deutschlands gegen diese Regeln verstoßen, ohne dass der EuGH bereit ist, diese Verstöße als solche zu benennen (dazu muss man wissen, dass der EuGH stets sehr EU-freundlich urteilt!), kann Deutschland dauerhaft von der EU ausgenommen werden wie eine Weihnachtsgans, ohne dass es noch irgendeine legale Möglichkeit der Gegenwehr gibt.
Die EU führt sich damit auf wie ein Superstaat, der über den einzelnen Mitgliedsstaaten steht. Das ist sie aber mitnichten. Die EU ist weder ein Superstaat noch überhaupt irgendein Staat. Die EU ist ein Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten, und wenn sie sich daran nicht mehr halten möchte, wird dies absehbar das Ende der EU sein.
Außer Deutschland wird nämlich kein Nettozahlerland so dumm sein, diesen verhängnisvollen Irrweg mitzugehen. Bezeichnend ist übrigens, dass die sogenannten „Grünen“ die Nachricht aus Brüssel hinsichtlich des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ausdrücklich begrüßten – nicht umsonst bezeichnet unsere Bürgerpartei diese Ökosozialisten schon seit langem als Deutschlandabschaffer.
Und übrigens zeigt dies alles auch noch etwas anderes, nämlich dass meine Entscheidung, in Brüssel zu bleiben, politisch richtig ist. Zumindest derzeit noch werden die überragend wichtigen Entscheidungen leider nicht in Berlin, sondern eben in Brüssel getroffen. Deshalb erhebe ich meine Stimme der Vernunft voller Überzeugung im EU-Parlament.
Zeit, eine übergriffige EU in die Schranken zu verweisen. Zeit für Brüssel, Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren. Zeit für die #AfD. (dem Spruch Zeit für die AfD werde ich mich nicht anschließen – für mich ist es eine kontrollierte Opposition, welche auch erst in Israel ihre Genehmigungen abholen muss)
Anmerkung: Naja – ein Führer einer kontrollierten Opposition (Partei (Partei = kriminelle Vereinigung) mit Steuernummer in Delaware) muss natürlich etwas tun. Man muss sich schon fragen welches Spiel weltweit gespielt wird. Besonders in Deutschland und der EU. Das Deutsche Kaiserreich ging nie unter. Die BRiD ist nur die Rechtsnachfolge des 3. Reiches unter Adolf Hitler.
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